Samstag, 10. September 2016

Fall des Sodomie-Freund Becker RECHTSBEUGUNG / Versäumnisurteil 25.08.2016 ( 12 C 77/15) Werder hatte ich Kenntnis bis zum heutigen einer mündlichen Verhandlung am 25.08.2016 zum Sodomie-Freund Jürgen Becker, noch habe ich diesbezüglich eine Ladung erhalten! Diese Vorgehensweise, den Angeklagten wissentlich von einer Verhandlung fernzuhalten um dann ein Versäumnisurteil zu erlassen ist Willkür, Rechtsbeugung, Menschenverachtend ! Bis heute bin ich davon ausgegangen das die besagte Verhandlung am 08.09.2016 stattfinden sollte. Wissentlich schrieb das Gericht entweder im Verfahren Lahn, dann wieder im Verfahren Becker. Wie das Gericht oder Anwalt der Gegenpartei gerade Lustig war. Obwohl beide zusammen gelegt wurden von ihnen. Ich beantrage nach § 233 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, des Verfahren 12 C 77/15. War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, wie es in meinen Fall ist, ist die Wiedereinsetzung gegeben. Das einzige Schreiben vom Gericht welches ich erhalten habe ist vom 25.08.2016 mit dem Hinweis das die Verhandlung am 25.08.2016 NICHT stattfindet. JEDOCH wurde dann am 25.08.2016 das besagte Versäumnisurteil erlassen zu 12 C 77/15. Vorsätzlich wurde ich getäuscht. Man schrieb wie immer nur den Namen Lahn zur absagte weil deren Anwalt angeblich nicht kann. JEDOCH lässt dann die Verhandlung gegen Becker zum gleichen Zeitpunkt stattfinden. Und das obwohl der Anwalt der Gegenpartei keine Zeit hat laut Schreiben. FAKT ist das ich NIE eine Ladung zum Fall des Sodomie-Freund Becker erhalten habe! Carsten Thierfelder Lesen Sie dazu auch folgende Artikel: http://www.animal-pi.com/sodomie-richter.html http://www.animal-pi.com/bottrop-1.html


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